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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bavaria Entrümpelung
Einzelunternehmen
Inhaber: Felix Bernhauser
Katzeneuth 11
85567 Grafing bei München
Deutschland
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Bavaria Entrümpelung, Einzelunternehmen, Inhaber Felix Bernhauser, Katzeneuth 11, 85567 Grafing bei München, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden.
1.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher und Unternehmer.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Leistungen
2.1 Der Auftragnehmer bietet insbesondere Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Wohnungsauflösungen, Kellerentrümpelungen, Dachbodenentrümpelungen, Garagenentrümpelungen, Gewerbeauflösungen, Möbelentsorgungen sowie damit verbundene Transport-, Demontage-, Sortier- und Entsorgungsleistungen an.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.
2.3 Nicht geschuldet sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Dazu gehören insbesondere Renovierungsarbeiten, Malerarbeiten, Grundreinigungen, Schädlingsbekämpfung, Schimmelbeseitigung, Gefahrstoffsanierung, Aktenvernichtung nach besonderen Sicherheitsstandards, Tatortreinigung, Desinfektionsarbeiten sowie die Entsorgung gefährlicher oder besonders überwachungsbedürftiger Abfälle.
2.4 Der Auftragnehmer schuldet, sofern vereinbart, die besenreine Übergabe der geräumten Bereiche. Eine Feinreinigung, Grundreinigung oder Renovierung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags geeignete Subunternehmer, Entsorgungspartner oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
3. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
3.1 Anfragen des Kunden über die Website, per Telefon, E-Mail, Kontaktformular, WhatsApp oder auf sonstigem Weg sind unverbindlich.
3.2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt oder der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt.
3.4 Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 7 Kalendertage gültig.
3.5 Angaben auf der Website, in Werbeanzeigen, Flyern, Social-Media-Beiträgen oder sonstigen Darstellungen stellen kein verbindliches Angebot dar.
4. Besichtigung und Kalkulationsgrundlage
4.1 Der Auftragnehmer kann vor Angebotsabgabe eine Besichtigung der zu räumenden Räume, Flächen oder Objekte durchführen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Kalkulation relevanten Umstände vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Menge und Art des Räumungsguts, Stockwerk, Aufzug, Laufwege, Parkmöglichkeiten, Halteverbotsbedarf, Demontagebedarf, schwere Gegenstände, Sondermüll, Elektrogeräte, Farben, Lacke, Chemikalien, Batterien, Öl, Reifen, Asbestverdacht, Schimmel, Schädlingsbefall, feuchte Räume, bauliche Risiken und sonstige Besonderheiten.
4.3 Beruht ein Angebot auf unvollständigen, falschen oder nachträglich geänderten Angaben des Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis angemessen anzupassen.
4.4 Ändert sich der Zustand, Umfang oder Inhalt des Objekts zwischen Besichtigung und Ausführung, insbesondere durch Entfernung, Austausch, Hinzufügung oder Veränderung von Gegenständen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis neu zu kalkulieren.
4.5 Stellt sich während der Durchführung heraus, dass der tatsächliche Aufwand erheblich vom vereinbarten oder erkennbaren Umfang abweicht, wird der Auftragnehmer den Kunden informieren. Zusätzliche Leistungen werden nur nach Zustimmung des Kunden gesondert berechnet, soweit nicht Gefahr im Verzug oder eine gesetzliche Pflicht zur Sicherung besteht.
5. Preise und Zahlung
5.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Der vereinbarte Preis ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
5.3 Zusatzleistungen, Wartezeiten, zusätzliche Transportwege, nicht angegebene Mengen, erschwerte Zugänglichkeit, fehlende Parkmöglichkeiten, zusätzliche Demontagearbeiten, Sonderentsorgung, kurzfristige Änderungen oder nachträglich gewünschte Zusatzarbeiten können zusätzlich berechnet werden.
5.4 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.5 Der Auftragnehmer kann bei größeren Aufträgen, kurzfristigen Terminen, erhöhtem Material-, Personal-, Fahrzeug- oder Entsorgungsaufwand eine angemessene Anzahlung oder Abschlagszahlung verlangen.
5.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dies rechtlich zulässig ist.
6. Termine und Durchführung
6.1 Termine sind verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer bestätigt wurden.
6.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind und die Durchführung der Arbeiten möglich ist.
6.3 Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Schlüssel, Zugangscodes, Ansprechpartner, Zufahrtsmöglichkeiten, Parkgenehmigungen, Halteverbotszonen und sonstigen Informationen bereit.
6.4 Verzögerungen, die durch fehlenden Zugang, fehlende Mitwirkung, falsche Angaben, behördliche Einschränkungen, Verkehrsbehinderungen, höhere Gewalt, Krankheit, Unfall, extreme Wetterlagen oder sonstige nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
6.5 Kann ein Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, kann der Auftragnehmer entstandene Kosten, Ausfallzeiten sowie bereits disponierte Personal-, Fahrzeug-, Material- und Entsorgungskosten angemessen berechnen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle Gegenstände, die nicht entsorgt oder entfernt werden sollen, klar sichtbar zu kennzeichnen oder aus dem Arbeitsbereich zu entfernen.
7.2 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Urkunden, Ausweise, Schlüssel, persönliche Dokumente, Datenträger, Medikamente, Sammlerstücke, Erinnerungsstücke und sonstige wichtige Gegenstände sind vom Kunden vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu sichern.
7.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die versehentliche Entfernung oder Entsorgung von Gegenständen, die nicht eindeutig als zu behalten gekennzeichnet oder vom Kunden vorher gesichert wurden, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
7.4 Der Kunde hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf gefährliche Stoffe, instabile Einbauten, bauliche Schäden, beschädigte Böden, verdeckte Leitungen, Schädlingsbefall, Schimmel, Asbestverdacht, Chemikalien, Waffen, Munition, infektiöse Stoffe oder sonstige Risiken hinzuweisen.
7.5 Unterlässt der Kunde entsprechende Hinweise, haftet er für daraus entstehende Schäden, Mehrkosten, Verzögerungen und Ansprüche Dritter.
8. Eigentum, Verwertung und Entsorgung
8.1 Der Kunde versichert, dass er Eigentümer der zu räumenden Gegenstände ist oder zur Beauftragung der Räumung, Verwertung und Entsorgung berechtigt ist.
8.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Kunde nicht Eigentümer oder nicht verfügungsberechtigt war.
8.3 Mit Beginn der Räumung beziehungsweise mit Übergabe der Gegenstände an den Auftragnehmer gehen die zur Entfernung bestimmten Gegenstände, soweit rechtlich zulässig, in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, übernommene Gegenstände nach eigenem Ermessen zu verwerten, zu verkaufen, zu spenden, weiterzugeben, zu recyceln oder fachgerecht zu entsorgen.
8.5 Eine Anrechnung möglicher Verwertungserlöse erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
8.6 Gegenstände, die im Objekt verbleiben sollen, müssen vor Beginn der Arbeiten eindeutig gekennzeichnet und dem Auftragnehmer ausdrücklich mitgeteilt werden.
8.7 Sondermüll, Gefahrstoffe, Asbest, Farben, Lacke, Chemikalien, Öle, Benzin, Diesel, Gasflaschen, Batterien, Reifen, Munition, Waffen, infektiöse Stoffe, kontaminierte Materialien oder andere besonders überwachungsbedürftige Abfälle sind vom normalen Leistungsumfang nicht umfasst, sofern ihre Übernahme nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
8.8 Werden solche Stoffe erst während der Arbeiten festgestellt, kann der Auftragnehmer die weitere Ausführung ganz oder teilweise unterbrechen, Zusatzkosten berechnen oder die gesonderte Beauftragung eines geeigneten Fachbetriebs verlangen.
8.9 Der Auftragnehmer ist bemüht, die Entsorgung fachgerecht und gesetzeskonform durchzuführen und hierfür geeignete Entsorgungsstellen, Recyclinghöfe, Fachbetriebe oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zu nutzen.
9. Mehrarbeit und Zusatzleistungen
9.1 Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen.
9.2 Zusatzleistungen können insbesondere zusätzliche Demontagen, Entfernung von Bodenbelägen, Entfernung von Holzverkleidungen, zusätzliche Möbelmontagen, Sondertransporte, zusätzliche Etagen, längere Laufwege, zusätzliche Mengen, kurzfristige Änderungen oder Sonderentsorgungen sein.
9.3 Zusatzleistungen werden nach Vereinbarung pauschal oder nach Zeit- und Materialaufwand abgerechnet.
9.4 Sofern Stundenlohnarbeiten vereinbart werden, gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Stundensätze. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, ist eine angemessene ortsübliche Vergütung geschuldet.
10. Abnahme und Beanstandungen
10.1 Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt, soweit möglich, eine gemeinsame Kontrolle der geräumten Bereiche.
10.2 Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen sind vom Kunden unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten mitzuteilen.
10.3 Berechtigte Mängel wird der Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist nachbessern, sofern dies möglich und zumutbar ist.
10.4 Erfolgt keine Beanstandung bei Übergabe oder nimmt der Kunde die Leistung widerspruchslos entgegen, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
10.5 Ist der Kunde zum vereinbarten Abschlusszeitpunkt nicht anwesend, kann die Abnahme durch Fotodokumentation, Schlüsselrückgabe, Nachricht in Textform oder sonstige geeignete Dokumentation erfolgen.
11. Stornierung durch den Kunden
11.1 Der Kunde kann einen verbindlich vereinbarten Auftrag vor Beginn der Leistung stornieren.
11.2 Erfolgt die Stornierung bis spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Auftragsbeginn, entstehen dem Kunden keine Stornokosten, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde und keine bereits angefallenen Fremdkosten bestehen.
11.3 Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Auftragsbeginn, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % des vereinbarten Netto-Auftragswertes zu berechnen.
11.4 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
11.5 Bereits tatsächlich angefallene und nachweisbare Fremdkosten, insbesondere für bestellte Container, Halteverbotszonen, Sondergenehmigungen, Entsorgungsleistungen, Subunternehmer, Verpackungsmaterial, Fahrzeugdisposition oder sonstige auftragsbezogene Vorleistungen, können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht mehr storniert, zurückgegeben oder anderweitig verwendet werden können.
11.6 Erfolgt die Stornierung am Tag des Auftragsbeginns oder kann der Auftrag wegen fehlendem Zugang, fehlender Schlüssel, fehlender Mitwirkung oder aus sonstigen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, den konkret entstandenen Schaden zu berechnen.
11.7 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
12.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
12.2 Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers.
12.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, und bestätigt der Verbraucher seine Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer erlischt, kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
12.4 Widerruft der Verbraucher einen Vertrag, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann der Auftragnehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
12.5 Die Stornierungsregelungen in diesen AGB beschränken gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern nicht.
13. Haftung
13.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
13.2 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
13.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.4 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
13.5 Für Schäden an nicht erkennbaren Leitungen, Rohren, Kabeln, verdeckten Installationen, instabilen Einbauten, vorgeschädigten Böden, Wänden, Türen, Treppenhäusern oder Möbeln haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern der Kunde nicht vorher ausdrücklich auf entsprechende Risiken hingewiesen hat.
13.6 Für Wertgegenstände, Dokumente, Bargeld, Schmuck, Datenträger und persönliche Gegenstände, die vom Kunden nicht gesichert oder nicht eindeutig als zu behalten gekennzeichnet wurden, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14. Gewährleistung
14.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
14.2 Der Kunde hat dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, sofern eine Nacherfüllung möglich und zumutbar ist.
14.3 Bei unwesentlichen Abweichungen von der vereinbarten Leistung bestehen keine Gewährleistungsrechte, sofern die Gebrauchstauglichkeit oder der vertraglich vereinbarte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
14.4 Klebereste, Rückstände nach Bodenbelagsentfernung, Wandbeschädigungen hinter Möbeln, verdeckte Schäden, alte Bohrlöcher, Schimmel, Feuchtigkeitsschäden oder sonstige bereits vorhandene Mängel am Objekt sind keine Mängel der Leistung des Auftragnehmers, sofern ihre Beseitigung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
15. Fotos und Dokumentation
15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor, während und nach der Durchführung Fotos oder Videos zur Dokumentation des Objektzustands, des Arbeitsfortschritts, der Abnahme, möglicher Schäden, der entsorgten Mengen oder des Leistungsumfangs anzufertigen.
15.2 Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur, wenn keine personenbezogenen Daten, privaten Details, Kennzeichen, Gesichter, Namen, Dokumente oder sonstige identifizierbare Informationen erkennbar sind oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
16. Datenschutz und vertrauliche Unterlagen
16.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
16.2 Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.
16.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, wenn sich im Räumungsgut personenbezogene Daten, Geschäftsunterlagen, Datenträger, Akten oder sensible Dokumente befinden.
16.4 Eine gesonderte Aktenvernichtung, Datenträgervernichtung oder Vernichtung nach besonderen Sicherheitsstandards ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
17. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
17.1 Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Anordnungen, extreme Wetterlagen, Krankheit, Unfall, Streik, Verkehrsstörungen, Entsorgungsengpässe, Fahrzeugausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers berechtigen den Auftragnehmer, Termine zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar wird.
17.2 Bereits entstandene Aufwendungen und bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.
18. Aufrechnung und Zurückbehaltung
18.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
18.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19.2 Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Bavaria Entrümpelung
Einzelunternehmen
Inhaber: Felix Bernhauser
Katzeneuth 11
85567 Grafing bei München
Deutschland
Telefon: +49 173 172 42 35
E-Mail: info@bavaria-entrümpelung.com
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnen, und Sie zugleich Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
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